Herstellung von Glasfasern
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Prof. Reinkober von der Universität Greifswald entdeckte, dass Glasfasern unter 5 µm Stärke mit abnehmendem Durchmesser in ihrer Zugfestigkeit exponentiell zunehmen. Hermann Papst sucht ein Verfahren zur Herstellung dieser sehr dünnen Glasfasern. Die Lösung besteht in einem Prozess, in dem die Fasern einer Gasatmosphäre hoher Temperatur ausgesetzt und auf einen Durchmesser von wenigen µm ausgezogen bzw. gestreckt werden, indem man diesen Gasstrom mit Faser-Vormaterial sich in einer sogenannten Laval-Düse entspannen lässt.
Diese Erfindung kann er allerdings experimentell nicht untermauern. Er steht mit der deutschen Glasindustrie in Verbindung. Nach dem Kriege bringt er in Erfahrung, dass seine Anmeldung im Ausland angewandt wird. Daraufhin verklagt er in den 1950er Jahren einen internationalen Konzern. Hermann Papst macht, obwohl mit seinen Motoren bereits ein erfolgreicher Unternehmer, die für einen Einzelkämpfer und Erfinder typische Erfahrung: Zunächst die Patentverletzung abstreitend, werden japanische und später englisch formulierte Anmeldungen von der Gegenseite vorgelegt. Schlussendlich gewinnt Hermann Papst den Prozess.
Mit der Bezahlung von damals beachtlichen 210 000 DM wird die Auseinandersetzung, zwischen dem erfolgreichen, mittelständischen Unternehmer und einem europäischen Großkonzern, beendet.